Klärende Beifänge der 180. Vollversammlung der AK-Wien am 14.11.2023
Was meinte die Präsidentin der AK-Wien und auch der Bundesarbeiterkammer anlässlich der 180. VV der AK-Wien zur Wahlberechtigung von Erwerbsarbeitslosen und was sind die tatsächlichen rechtlichen Grundlagen.
Belege einer Diskrepanz, die den Stellenwert von Erwerbsarbeitslosen für und in der Arbeiterkammer mehr als deutlich aufzeigt.
Diskriminierung von erwerbsarbeitslosen Arbeitnehmer:innen bei der Wählbarkeit zur Vollversammlung der Arbeiterkammer
Erwerbsarbeitslose Arbeitnehmer:innen bei Kandidatur zu AK-Wahlen und Funktionsdauer in AK-Vollversammlung stark eingeschränkt.
Verstöße gegen ICESCR/UN-WSK-Pakt und revidierte Europäischen Sozialcharta.