Kaum jemand weiß, dass das AMS erwerbsarbeitslosen Personen janusköpfig gegenübertritt. Einerseits hat es (als Bundesbehörde Arbeitsmarktservice Österreich) hoheitliche Funktionen übertragen bekommen, auf der anderen Seite muss es (als Dienstleistungsunternehmen öffentlichen Rechts, mit UID ATU38908009) privatwirtschaflich – also auf Vertragsbasis – mit anderen (Rechtssubjekten) interagieren.
Der Bereich der Hoheitsverwaltung bezieht sich vor allem auf die sogenannte Existenzsicherung durch die Arbeitslosenversicherung – also auf Anspruch, Berechnung und Verwaltung von Arbeitslosengeld (bzw. Notstandshilfe) sowie Leistungen, auf die ein ausdrücklicher (also im Gesetz verankerter) Rechtsanspruch besteht, welche durch die Beitragszahlungen finanziert werden.
Das privatwirtschaftliche Aktionsfeld des AMS deckt Angelegenheiten wie Kursorganisation, Arbeitsvermittlung und Ähnliches ab. Auf diese Leistungen des AMS besteht auch keinerlei Rechtsanspruch (was in einigen Gesetzespassagen auch unmissverständlich zum Ausdruck gebracht ist). Auch diese privatwirtschaftlichen Leistungen werden aus den Beitragszahlungen, aber auch aus zusätzlichen Mitteln der sogenannten Arbeitsmarktförderung (Stichwort „aktive Arbeitsmarktpolitik“) finanziert.
An dieser Stelle sei explizit darauf hingewiesen, dass die Bilanz der ‚reinen‘ Existenzsicherung aus der Arbeitslosenversicherung seit jeher ‚hochschwarz‘ ist – es existiert regelmäßig ein Überschuss der Beitragszahlungen gegenüber den Auszahlungen für Arbeitslosengeld, Notstandshilfe und Ähnlichem. Das hat unter anderem auch damit zu tun, dass die Leistungen der Existenzsicherung genau das nicht leisten – nämlich „die Existenz bei Erwerbsarbeitslosigkeit“ zu sichern. Der überwiegende Teil der Arbeitslosengeld- und Notstandshilfe-Beziehenden erhält Leistungen, die weit unter der Armutsgefährdungsschwelle und noch weiter unter den realistischeren Referenzbudgets liegen. Dazu vielleicht ein andermal Näheres.
Nach außen hin ist diese Unterscheidung zwischen hoheitlichem und privatwirtschaftlichem Agieren des AMS – vor allem für Rechtsunkundige – beinahe unmöglich.
Zur diesbezüglichen Sichtweise des BMAW (Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft) haben wir deshalb folgendes Auskunftsbegehren (via FragDenStaat) gestellt – Illegale Arbeitsvermittlung des AMS.
Wir harren der Antwort.