Warum einfach, wenn’s kompliziert geht?

Sind finanzielle Zuwendungen an Sozialhilfe-Beziehende zu hoch oder werden sie zu regelmäßig geleistet, werden sie von der Bezirkverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmanschaft, Bürgermeister oder Magistrat) einkassiert.

Umverteilung der besonderen Art.

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Ausgleichszulage Richtsatz 2024 und Pensionserhöhung

Generell gilt: Die Pensionen werden in Österreich 2024 bei einem Gesamtpensionseinkommen bis 5850 Euro um 9,7 Prozent erhöht. Bei einem Gesamtpensionseinkommen über dem Wert von 5850 Euro werden sie pauschal um 567,45 Euro erhöht. Die Ausgleichszulage, also die Mindestpension, wird von aktuell 1110,26 auf 1217,96 Euro angehoben, für Paare auf 1921,46 Euro.

Dazu kommt ein Ausgleichszulagenbonus, wenn mindestens 30 Beitragsjahre in der Pensionsversicherung erworben wurden. Der Richtsatz beträgt 1325,24 Euro und der Bonus maximal 180,31 Euro.

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Warum einfach, wenn’s kompliziert geht?

Sind finanzielle Zuwendungen an Sozialhilfe-Beziehende zu hoch oder werden sie zu regelmäßig geleistet, werden sie von der Bezirkverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmanschaft, Bürgermeister oder Magistrat) einkassiert.

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Ausgleichszulage Richtsatz 2024 und Pensionserhöhung

Generell gilt: Die Pensionen werden in Österreich 2024 bei einem Gesamtpensionseinkommen bis 5850 Euro um 9,7 Prozent erhöht. Bei einem Gesamtpensionseinkommen über dem Wert von 5850 Euro werden sie pauschal um 567,45 Euro erhöht. Die Ausgleichszulage, also die Mindestpension, wird von aktuell 1110,26 auf 1217,96 Euro angehoben, für Paare auf 1921,46 Euro.

Dazu kommt ein Ausgleichszulagenbonus, wenn mindestens 30 Beitragsjahre in der Pensionsversicherung erworben wurden. Der Richtsatz beträgt 1325,24 Euro und der Bonus maximal 180,31 Euro.

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