Eine Spurensuche
GZ: ABT11-397746/2024-88, Änderung des Steiermärkischen Sozialunterstützungsgesetzes, Herbst 2025
Begutachtungsverfahren, eingegangene Stellungnahmen
Wir finden es einfach unerhört, dass durch die beabsichtigte Neufassung des § 7 StSUG die ohnehin schon sehr strengen Leistungskürzungen weiter verschärft werden und sogar eine Mindestdauer von 3 Monaten für einen vollständigen Wegfall aller Leistungen nach dem StSUG vo